Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Die §§ 30, 31, 33, 35, 38 bis 40, 46, 47, 49, 51 bis 54 und 56 bis 60 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. § 55 tritt rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.
§ 52 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 52 Abs. 3 Satz 2 und 3 treten am 1. Januar 2004 außer Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 28. Oktober 1998
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Der Sächsische Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht