Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien

§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die §§ 30, 31, 33, 35, 38 bis 40, 46, 47, 49, 51 bis 54 und 56 bis 60 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. § 55 tritt rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.

§ 52 Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 52 Abs. 3 Satz 2 und 3 treten am 1. Januar 2004 außer Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 28. Oktober 1998

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Der Sächsische Staatsminister des Innern

Klaus Hardraht

←§ 61