Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 54 Erweiterter Geltungsbereich des Kommunalrechtsänderungsgesetzes
Stand: 26.08.2026
Das Kommunalrechtsänderungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes gilt auch für die Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände einschließlich deren Mitgliedsgemeinden, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung durch die Gesetze zur Gemeindegebietsreform in den Planungsregionen gebildet worden sind.