Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien§ 19 Verwaltungseinheit Großschönau
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde Hainewalde hat mit der Gemeinde Großschönau und der Gemeinde Waltersdorf den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.