Gesetze / Gemeindefinanzreformgesetz
GemFinRefG§ 2 Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Stand: 10.06.2019
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt, der von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt wird.