Gesetze / Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
GemAusGOEingangsformel
Stand: 10.06.2019
Zur Ausführung des Artikels 53a des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Gemeinsamen Ausschuß die folgende Geschäftsordnung beschlossen: