Gesetze / Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften

GeldWNOG

§ 9

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeldWNOG/9#abs-1 (1) Abschnitt I dieses Gesetzes gilt nach Maßgabe der §§ 13 und 14 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Soweit in den §§ 1, 2 und 5 auf Vorschriften über die Neuordnung des Geldwesens Bezug genommen ist, treten in Berlin an deren Stelle die dort geltenden entsprechenden Vorschriften.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeldWNOG/9#abs-2 (2) In den auf Grund des Gesetzes zu erlassenden Rechtsverordnungen ist zu bestimmen, mit welcher Maßgabe diese in Berlin anzuwenden sind.

§ 8 § 10