Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
GefHundG§ 4 Aggressionsausbildungsverbot
Stand: 26.08.2026
Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität auszubilden.
Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
GefHundGStand: 26.08.2026
Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität auszubilden.