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§ 4 GefHundG (Sachsen) — Aggressionsausbildungsverbot

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität auszubilden.