Gesetze / Gebrauchsmusterverordnung
GebrMV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GebrMV/1#abs-1 (1) Für die im Gebrauchsmustergesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Gebrauchsmusterangelegenheiten) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Gebrauchsmustergesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GebrMV/1#abs-2 (2) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.