Gesetze / Landesrecht Brandenburg / GebOMdJ · GVBl.II/00, [Nr. 16] S.295
Verordnung über Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen des Ministeriums der Justiz außerhalb der Justizverwaltung (Gebührenordnung MdJ - GebOMdJ)
2 Normen · Ausgangsfassung vom 10.08.2000 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 2 Normen geändert · §§ 1, 2 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
20.12.2006 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Dezember 2006 (GVBl.II/06, [Nr. 33], S.563)
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Historischer Änderungsnachweis
18.12.2001 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2001, Artikel 2
§ 1 geändert
GVBl. I 2001, Nr. 22, S. 300
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).