Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührengesetz NRW
GebG NRW§ 4 Gebührenbemessungsarten
Stand: 26.08.2026
Die Gebühren sind durch feste Sätze, nach dem Wert des Gegenstandes, nach der Dauer der Amtshandlung oder durch Rahmensätze zu bestimmen.