Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührengesetz NRW
GebG NRW§ 24 Gebührenordnung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GebG%20NRW/24#abs-1 (1) Die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen, für deren Benutzung Gebühren erhoben werden, die gebührenpflichtigen Benutzungsarten und die Gebührensätze sind in Gebührenordnungen zu bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GebG%20NRW/24#abs-2 (2) § 2 Absatz 2 und § 6 gelten sinngemäß.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GebG%20NRW/24#abs-3 (3) Bei Erlass einer Benutzungsgebührenordnung hat sich der Verordnungsgeber im Rahmen des § 25 zu halten.