Gesetze / Gastronomieberufeausbildungsverordnung
GastroAusbV§ 9 Zeitpunkt
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GastroAusbV/9#abs-1 (1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GastroAusbV/9#abs-2 (2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.