Gesetze / Gastronomieberufeausbildungsverordnung
GastroAusbV§ 8 Ausbildungsplan
Stand: 01.08.2022
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.