Gesetze / Gastronomieberufeausbildungsverordnung
GastroAusbV§ 5 Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GastroAusbV/5#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GastroAusbV/5#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GastroAusbV/5#abs-3 (3) In den Schwerpunkten werden in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GastroAusbV/5#abs-4 (4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: