Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin - Gartenbau
GartenKundenBerPrV§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GartenKundenBerPrV/3#abs-1 (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile
1.
Warenkunde und Dienstleistungen,
2.
Kundenberatung und Verkauf,
3.
Markt und Betrieb.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GartenKundenBerPrV/3#abs-2 (2) Die Prüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 praktisch, schriftlich und mündlich durchzuführen.