Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen BayRS 2120-1-U/G
GVVGArt 30 Bedarfsgebiete
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVVG/30#abs-1 (1) Bedarfsgebiete sind Landkreise, in denen das vorhandene Angebot tierärztlicher Leistungen zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung der vorhandenen Nutztierbestände an Rindern oder Schweinen nicht ausreichend ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVVG/30#abs-2 (2) Bedarfsgebiete werden jährlich, jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres und erstmalig für das Kalenderjahr 2030, vom Landesamt ermittelt und im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.