Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen BayRS 2120-1-U/G

GVVG

Art 1 Ziele und Anwendungsbereich

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVVG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz hat das Ziel, die Tiergesundheit sowie den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz zu wahren und zu fördern.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVVG/1#abs-2 (2) Die Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen erfüllen die Aufgaben

1. der Veterinärüberwachung,

2. der Futtermittelüberwachung,

3. der Lebensmittelüberwachung,

4. im Rahmen der Information und Aufklärung in Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Sinn von Art. 8 und

5. die ihnen durch sonstige Rechtsvorschriften zugewiesen werden.

Art 2