Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen BayRS 2120-1-U/G
GVVGArt 8 Allgemeine Aufklärung und Information
Stand: 25.08.2026
Die unteren Behörden wirken an der Information und Aufklärung der Bevölkerung in allen Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens mit.