Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
GVIDVDV§ 47 Bachelorarbeit
Stand: 13.04.2025
Die Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorthesis, ihrer mündlichen Präsentation und mündlichen Verteidigung.