nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 47 GVIDVDV 2025 — Bachelorarbeit

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorthesis, ihrer mündlichen Präsentation und mündlichen Verteidigung.