Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
GVIDVDV§ 3 Bachelorgrad
Stand: 13.04.2025
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Science (B. Sc.)“ verliehen.