Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 149
Stand: 10.06.2019
Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt.