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GVAO

§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVAO/39#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVAO/39#abs-2 (2) § 3 Absatz 1 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 Satz 3 treten am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVAO/39#abs-3 (3) Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2005 (GV. NRW. S. 203, ber. S. 824), die zuletzt durch Verordnung vom 2. Juni 2015 (GV. NRW. S. 484) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.

(3) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Einführungszeit vor dem 1. Juli 2018 begonnen hat, setzen ihre Einführungszeit nach den bisher geltenden Vorschriften fort und legen die Prüfung nach den bisher geltenden Vorschriften ab. Bei Wiederholungsprüfungen ist das beim ersten Prüfungsversuch geltende Recht anzuwenden. Dies gilt auf Antrag auch dann, wenn die Prüfung als nicht unternommen gilt.

Der Minister der Justiz

des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 38