Art 33a Zugang zu den Dokumenten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/33a#abs-1 (1) Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission ( 5 ) findet Anwendung auf die Dokumente des Amtes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/33a#abs-2 (2) Der Verwaltungsrat erlässt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1650/2003 des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ( 6 ) die praktischen Durchführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GSortV/33a#abs-3 (3) Gegen die Entscheidungen, die das Amt gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 trifft, kann Beschwerde beim Bürgerbeauftragten oder Klage beim Gerichtshof nach Maßgabe des Artikels 195 bzw. des Artikels 230 EG-Vertrag eingelegt werden.