Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gewinnspielsatzung

GSS

§ 7 Manipulationsverbot

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Veränderungen in einem laufenden Gewinnspiel oder einer Gewinnspielsendung, insbesondere durch die Abänderung von Spielregeln, die Vorspiegelung weiterer oder fehlender nutzender Personen, Eingriffe in die Auswahl unter den nutzenden Personen oder die Rätsellösung sowie die Reduzierung des Gewinns sind unzulässig.

§ 6 § 8