Gesetze / Druckgeräteverordnung

14. ProdSV

§ 12 Einstufung von Druckgeräten

Bund2 Fassungen

Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU.

§ 11 § 13