Art 33 Familien- und Berufsleben
Stand: 22.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/33#abs-1 (1) Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/33#abs-2 (2) Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können, hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 33 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- SG Detmold, 22.06.2023 – S 35 AS 718/21Zitiert von 1
- BAG, 27.01.2011 – 6 AZR 526/09Hemmung der Stufenlaufzeit durch ElternzeitZitiert von 97
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.