Art 33 Familien- und Berufsleben
Stand: 22.07.2026
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- SG Detmold, 22.06.2023 – S 35 AS 718/21Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/33#abs-1 (1) Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/33#abs-2 (2) Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können, hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.