Gesetze / Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung
GPrüfbV§ 4 Prüfpflichtiger Zeitraum
Stand: 10.06.2019
Der prüfpflichtige Zeitraum, auf den sich die Prüfung erstreckt, ist vorbehaltlich des § 10 das am Stichtag des Jahresabschlusses endende Geschäftsjahr.