Gesetze / GPV · BGBl I 2009, 2852
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben
8 Normen · ausgefertigt 11.08.2009 · 4 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 17.12.2019 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Grundsatz
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Zulassungsverfahren
- § 4 Anzeigeverfahren
- § 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen
- § 6 Bestehende Zulassungen
- § 7 Unterrichtung des Herstellers über die Zurücklassung von amtlich entnommenen Proben
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Anforderungen an die fachgerechte Untersuchung und Beurteilung von Gegen- oder Zweitproben
- Anlage 2 (weggefallen)
- Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5) Verpflichtungserklärung
Änderungsverlauf
- 17.12.2019 — 1 Norm geändert · § 5 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.