Art 43 Haftung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GPSR/43#abs-1 (1) Eine Entscheidung aufgrund dieser Verordnung, mit der Beschränkungen für das Inverkehrbringen eines Produkts oder seine Bereitstellung auf dem Markt auferlegt oder seine Rücknahme vom Markt oder sein Rückruf angeordnet werden, berührt in keiner Weise eine eventuelle Bewertung der Haftung der betreffenden Partei nach Maßgabe des im fraglichen Fall anwendbaren nationalen Rechts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GPSR/43#abs-2 (2) Diese Verordnung lässt die Richtlinie 85/374/EWG des Rates ( 9 ) unberührt.