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GPSR

Art 14 Interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit

Stand: 02.10.2026

Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen, die es ihnen ermöglichen, die einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen.

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