Gesetze / GPSR

GPSR

Art 1 Ziel und Gegenstand

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GPSR/1#abs-1 (1) Das Ziel der vorliegenden Verordnung besteht darin, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern und zugleich ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GPSR/1#abs-2 (2) Mit dieser Verordnung werden wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten festgelegt, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

→Art 2