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GOSTV

§ 16 Ort und Zeit der Abiturprüfung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GOSTV/16#abs-1 (1) Die Abiturprüfung wird in der Regel an der Schule abgelegt, deren gymnasiale Oberstufe besucht wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GOSTV/16#abs-2 (2) Die Abiturprüfung findet am Ende der Qualifikationsphase statt. Die Prüfungszeiträume und die Termine für die Abiturprüfungen werden von dem für Schule zuständigen Ministerium festgelegt.

§ 15 § 17