Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung
GOSTV§ 16 Ort und Zeit der Abiturprüfung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GOSTV/16#abs-1 (1) Die Abiturprüfung wird in der Regel an der Schule abgelegt, deren gymnasiale Oberstufe besucht wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GOSTV/16#abs-2 (2) Die Abiturprüfung findet am Ende der Qualifikationsphase statt. Die Prüfungszeiträume und die Termine für die Abiturprüfungen werden von dem für Schule zuständigen Ministerium festgelegt.