Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeindeordnung
GOArt 86 Rechtsformen
Stand: 25.08.2026
Die Gemeinde kann Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
1. als Eigenbetrieb,
2. als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
3. in den Rechtsformen des Privatrechts.