Gesetze / Landesrecht Bayern / Gemeindeordnung
GOArt 36 Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats
Stand: 25.08.2026
Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse. Soweit sie persönlich beteiligt sind, handelt ihr Vertreter.