Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse. Soweit sie persönlich beteiligt sind, handelt ihr Vertreter.
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Die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat und vollzieht seine Beschlüsse. Soweit sie persönlich beteiligt sind, handelt ihr Vertreter.