Gesetze / Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ

§ 7 Entschädigungen

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Als Entschädigungen für Besuche erhält der Arzt Wegegeld und Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.

§ 6a § 8