Gesetze / Gebührenordnung für Ärzte
GOħ 11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2022 – L 14 KR 247/21Zitiert von 1
- VG Mainz, 22.02.2018 – 1 K 862/17.MZErstattungsfähigkeit privatärztlicher Behandlungskosten bei der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- AG Köln, 15.01.2026 – 146 C 56/25
- VG Münster, 24.10.2013 – 8 K 2538/12
- VG Düsseldorf, 16.04.2008 – 7 K 105/07Zitiert von 2
- BSG, 20.11.2001 – B 1 KR 31/00 RZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.11.2009 – III ZR 110/09Ärztliches Gebührenrecht: Keine Anwendbarkeit der Gebührenordnung für Ärzte auf Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenhausträger und externem Arzt KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- OLG Zweibrücken, 10.03.2009 – 5 U 15/08Zitiert von 2
- BSG, 27.06.2007 – B 6 KA 37/06 RKollektiver Zulassungsverzicht: Kein Vergütungsanspruch des Zahnarztes gegen die Krankenkasse ohne berechtigte Inanspruchnahme durch den Versicherten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 GOÄ zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GO%C3%84%201982/11#abs-1 (1) Wenn ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet, sind die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 2) zu berechnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GO%C3%84%201982/11#abs-2 (2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.