Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz
GNotKG§ 101 Annahme als Kind
Stand: 10.06.2019
In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 Euro.
Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz
GNotKGStand: 10.06.2019
In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 Euro.