Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

GLUECKSSPIEL_SV_2

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GLUECKSSPIEL_SV_2/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GLUECKSSPIEL_SV_2/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Einzelnorm

Potsdam, den 29. September 2017

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

Anlagen

1

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) 705.7 KB

§ 1