Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
GLUECKSSPIEL_SV_2§ 1
Stand: 01.08.2026
Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Einzelnorm