Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 12 Verteilung und Inhalt der Module
Stand: 08.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12#abs-1 (1) Die Einzelheiten der Inhalte und des Verlaufs der Module werden von der Hochschule im Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3 festgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12#abs-2 (2) Die Module sind interdisziplinär auszurichten.