Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 1 Vorbereitungsdienste
Stand: 17.12.2020
Vorbereitungsdienste für die Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes des Bundes sind
Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorbereitungsdienste an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) durchgeführt.
Änderungsverlauf
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
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