Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 6c Schriftlicher Teil

Stand: 08.07.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6c#abs-1 (1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten und die Fähigkeit, einen Text sicher zu erfassen, geprüft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6c#abs-2 (2) Der schriftliche Teil ist ein Leistungstest. Er kann um höchstens zwei weitere Auswahlinstrumente ergänzt werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6c#abs-3 (3) Weitere Auswahlinstrumente können sein:

1.
ein weiterer Leistungstest,
2.
ein Persönlichkeitstest oder
3.
Simulationsaufgaben.
§ 6b § 6d