Gesetze / IOP-Governance-Verordnung

GIGV

§ 11 Empfehlungen für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen

Stand: 14.09.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GIGV%202024/11#abs-1 (1) Das Kompetenzzentrum empfiehlt in Zusammenarbeit mit dem Expertengremium auf der Wissensplattform veröffentlichte technische, semantische und syntaktische Standards, Profile, Leitfäden, Informationsmodelle, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GIGV%202024/11#abs-2 (2) Im Vorfeld der Empfehlungen nach Absatz 1 wird das Kompetenzzentrum durch das Expertengremium unterstützt. Zudem führt das Kompetenzzentrum im Vorfeld der Empfehlung ein Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren nach § 9 durch.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GIGV%202024/11#abs-3 (3) Das Kompetenzzentrum veröffentlicht die Stellungnahmen und Empfehlungen sowie die zugehörigen Begründungen jeweils unverzüglich auf der Wissensplattform.

§ 10 § 12