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# § 11 GIGV 2024 — Empfehlungen für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen

IOP-Governance-Verordnung  
Stand: 14.09.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Kompetenzzentrum empfiehlt in Zusammenarbeit mit dem Expertengremium auf der Wissensplattform veröffentlichte technische, semantische und syntaktische Standards, Profile, Leitfäden, Informationsmodelle, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen.

(2) Im Vorfeld der Empfehlungen nach Absatz 1 wird das Kompetenzzentrum durch das Expertengremium unterstützt. Zudem führt das Kompetenzzentrum im Vorfeld der Empfehlung ein Kommentierungs- und Stellungnahmeverfahren nach § 9 durch.

(3) Das Kompetenzzentrum veröffentlicht die Stellungnahmen und Empfehlungen sowie die zugehörigen Begründungen jeweils unverzüglich auf der Wissensplattform.

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Zitiervorschlag: § 11 GIGV 2024

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GIGV%202024/11

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