Gesetze / Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes GGArt45cG § 9 Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.