Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz
GModG§ 71 (weggefallen)
Stand: 07.08.2026
Wird zitiert von 2
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- BVerfG, 09.07.2026 – 2 BvE 3/26Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens bzgl des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzbedürfnisses
- AG Unna, 17.12.2025 – 18 C 10/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 71 GModG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.