Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz

GModG

§ 52 (weggefallen)

Stand: 01.01.2024

Bund2 Fassungen

Für § 52 GModG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 51 § 53