Gesetze / Gebäudemodernisierungsgesetz
GModG§ 52 (weggefallen)
Stand: 01.01.2024
Für § 52 GModG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.